Statuten

I. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand
Art. 11Der LAC TV Unterstrass Zürich (LAC TV Unterstrass) wurde 1964 gegründet und setzt die bisherige Tätigkeit der Abteilung Leichtathletik des Turnvereins Unterstrass (TVU) fort.

2Der LAC TVU ist ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. ZGB und ist politisch und konfessionell neutral und unabhängig. Es steht dem Verein selbstverständlich frei, bei sachbezogenen, sportpolitischen Themen Stellung zu beziehen.[1]
Sitz
Art. 2Sitz des Vereins ist die Stadt Zürich.
Vereinszweck
Art. 3Der LAC TV UNTERSTRASS hat zum Zweck, seinen Mitgliedern die Ausübung ihrer Sportart im Rahmen der Zielsetzungen des TVU zu ermöglichen und sie dabei mit allen Mitteln zu fördern. Er legt dabei sein Hauptgewicht im wesentlichen auf:

– Erfassung und Förderung des Nachwuchses

– Wettkampftraining für Leistungsportler

– Training für Breitensportler

– Organisation und Durchführung von Wettkämpfen

– Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit unter den Vereinsmitgliedern

– Propagandistische Auswertung der Leistungen

– Schaffung eines Supporter- und Sponsorenkreises zur finanziellen Unterstützung des LAC TV UNTERSTRASS.
Kontakt